Sie haben als Sachverständiger bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.
Als Sachverständiger oder Sachverständige werden Sie in Verzeichnissen gelistet.
Je nach Sachgebiet haben Sie vor der Errichtung einer Zweigniederlassung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich dabei nicht von einer Anmeldung einer Hauptniederlassung.
Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
Welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Keine.
Sie müssen Ihre Niederlassung Ihrer Heimatkammer oder Bestellungskörperschaft unverzüglich anzeigen. Auch sind Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des/der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
Je nach Sachgebiet ist die jeweilige Kammer oder Bestellungskörperschaft zuständig.
Sie können die Anmeldung formlos schriftlich beantragen.
Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer oder Bestellungskörperschaft