Sie stehen als Lebensversicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und möchten einen technischen Geschäftsplan für Altbestände von Lebensversicherungsverträgen ändern? Dann müssen Sie dafür die Genehmigung der BaFin beantragen.
Für Lebensversicherungsverträge eines unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ste-henden Lebensversicherungsunternehmens, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossenen wurden, gelten die damals geltenden und genehmigten Geschäftspläne fort (Altbestand).
Sobald Sie diese technischen Geschäftspläne ändern möchten, müssen Sie die Änderungen erneut von der BaFin prüfen und genehmigen lassen. Erst dann dürfen sie in ihrer neuen Fassung in Kraft treten.
Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu
Ihr Lebensversicherungsunternehmen
Es gibt keine Frist. Die geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft treten.
Eine Genehmigung für einen geänderten Geschäftsplan für Lebensversicherungsverträge eines Altbestands können Sie online beantragen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Änderungen des technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind Genehmigung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal