Wenn Sie in Produktion und Dienstleistungen in strukturschwachen Regionen in Deutschland investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigen Kredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler bei Investitionen in Fördergebieten.
Sie können eine Förderung bis zu EUR 3 Millionen für alle Investitionen bekommen, für die eine mittel- bis langfristige Finanzierung notwendig ist:
Keine Förderung bekommen Sie:
Wenn Sie Investitionsgüter (z. B. Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen) über Leasing-Verträge anschaffen, sind die Gesamtkosten der Investition abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte förderfähig. Diese Regelung gilt auch bei Immobilien-Leasing.
Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Ihr individueller Zinssatz hängt ab von
Besonders günstige Zinskonditionen bekommen Sie,
Sie können bis zu 3 Jahre nach der Auszahlung des Kredits zunächst nur Zinsen zahlen (tilgungsfreie Anlaufzeit). So haben Sie in der ersten Zeit nach der Investition größeren finanziellen Spielraum.
Für Ihre Maßnahme können Sie folgende Laufzeitvarianten des Kredits wählen:
Wenn Sie Investition durchgeführt haben abgeschlossen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für Ihre Maßnahme ausgegeben haben.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall müssen Sie eine extra Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweise:
Sie können in einigen Fördergebieten Zuschüsse für bestimmte Vorhaben bekommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vom Landesförderinstitut beziehungsweise von der Förderbank Ihres Bundeslandes.
Sie können die Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderleistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie bei der Hausbank/Finanzierungspartner folgende Unterlagen einreichen:
entfällt
Die KfW braucht in der Regel 2bis 3 Wochen, um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
keine
Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.
Ihr Antrag auf Förderung wird über Ihre Hausbank/Finanzpartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Förderdarlehen der KfW für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten- Nr. 062, 072 Gewährung
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