Der Beruf des vereidigten Buchprüfers bzw. der vereidigten Buchprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Buchprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter vereidigte Buchprüfer bzw. vereidigte Buchprüferinnen, Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüferinnen sein müssen. Erfüllt die Gesellschaft alle Anerkennungsvoraussetzungen als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, scheidet eine Anerkennung als Buchprüfungsgesellschaft aus und es muss eine Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beantragt werden.
Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren können Sie in den Merkblättern nachlesen, die Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer finden.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Bescheinigungen ausländischer Berufsorganisationen bzgl. der Zulassung bzw. Anerkennung der EU/EWR-Abschlussprüfer bzw. EU/EWR-Abschlussprüferinnen und EU/EWR-Prüfungsgesellschaften.
EUR 1.000
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Dauer des Eintragungsverfahrens im Handels- bzw. Partnerschaftsregister ab. Es wird empfohlen, insgesamt zwei Monate einzukalkulieren.
Formulare zum Download finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer.
Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung als Buchprüfungsgesellschaft stellen, wird empfohlen den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Wirtschaftsprüferkammer zur Durchsicht einzureichen. Daraufhin kann die ggf. erforderliche notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Wirtschaftsprüferkammer und fügen die erforderlichen Nachweise bei. Für den Antrag können Sie das auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer erhältliche Formular verwenden. Sobald die Wirtschaftsprüferkammer festgestellt hat, dass alle Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen, erteilt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nach der Eintragung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister erkennt die Wirtschaftsprüferkammer die Gesellschaft als Buchprüfungsgesellschaft durch Ausstellung einer Anerkennungsurkunde an.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Buchprüfungsgesellschaft Anerkennung
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