Mit dem Begriff Telefonwerbung, auch Cold Call, sind Anrufe gemeint, die den Zweck verfolgen, Ihnen Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, ohne dass Sie vorher eine Einwilligung zu dem Anruf gegeben haben. Beworben werden dabei oftmals Abonnements oder auch Verträge. Häufig sollen die Angerufenen veranlasst werden, bereits im Rahmen des Telefonats einen Vertrag abzuschließen. Anrufe, bei denen behauptet wird, dass sie ausschließlich der Markt- oder Meinungsforschung dienen, können in Werbeanrufe übergehen, wenn der Anrufende im weiteren Verlauf des Telefonats dazu übergeht, bestimmte Produkte/Waren oder Dienstleistungen bestimmter Unternehmen hervorzuheben Werbeanrufe bleiben auch dann unerlaubt, wenn der Anrufende verhindert, dass seine Rufnummer in Ihrem Gerät angezeigt wird (sog. Rufnummernunterdrückung) oder veranlasst, dass in Ihrem Gerät eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer angezeigt wird (sog. Aufsetzen von Rufnummern).
Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, können Sie bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Die Behörde kann die Anrufe als Ordnungswidrigkeiten verfolgen und Bußgelder verhängen oder Verwarnungen aussprechen.
Was ist keine unerlaubte Telefonwerbung?
keine
keine
keine
Die Benachrichtigung der Bundesnetzagentur über eine bei ihr eingegangene Beschwerde erfolgt in der Regel zeitnah.
Ihre Beschwerde können Sie online oder per Post einlegen.
Wenn Sie die Beschwerde online einlegen möchten:
Wenn Sie die Beschwerde per Post einreichen möchten:
Die Beschwerdeführer kommen im Falle eines auf die Beschwerde folgenden Bußgeldverfahrens als Zeugen in Betracht und können für eine mündliche Vernehmung persönlich geladen werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Rufnummernmissbrauch Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal