Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Bevor Sie ein genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben errichten dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll
Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn
Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Gebühren nach der Satzung der Gemeinde
Keine Fristen
maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen Unterlagen
Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.
Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt