Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen, müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen.
Tätowiermittel sind keine kosmetischen Mittel, sondern Stoffe oder Mischungen, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden, dort verbleiben und dafür bestimmt sind das Aussehen zu beeinflussen. Dies sind zum Beispiel:
Sie wollen solche Mittel in Deutschland vermarkten? Dann müssen Sie die Rezeptur an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermitteln, bevor Sie diese Mittel in Deutschland in den Verkehr bringen. Die Mitteilungspflicht gilt nicht für Geräte wie Nadeln oder Laser.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt die Rezeptur und Ihre Daten an die Giftinformationszentren weiter. Ihre Daten und Rezepturen werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übermittelt. Die Giftinformationszentren beraten auf Grundlage Ihrer Informationen tätowierte Menschen beziehungsweise das behandelnde medizinische Personal oder andere Fachleute bei gesundheitlichen Problemen.
Die Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihr Tätowiermittel rechtskonform oder sicher ist. Dies ist Aufgabe von Herstellern oder Importeuren. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig die Tätowiermittel, die auf dem Markt sind.
Sie stellen Tätowiermittel einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zusatzmittel her, führen sie nach Deutschland ein oder bringen sie in Deutschland in Verkehr.
- ausgefülltes Tabellendokument mit Daten zu Tätowiermitteln
Es fallen keine Kosten für Sie an.
In der Regel dauert das Verfahren 1 bis 2 Monate.
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: hoch
Online-Verfahren für die Mitteilung der Rezepturen von Tätowiermitteln an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (in Kürze verfügbar)
Die Mitteilung zur Rezeptur von Tätowiermitteln erfolgt elektronisch. Sie können auch Daten für mehrere Rezepturen einer Firma gleichzeitig übermitteln:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Mitteilung zu Tätowiermitteln Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal