Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.
Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.
Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.
Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als „entschuldigt“ oder „unentschuldigt“.
Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.
Es fallen keine Kosten an.
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Ergebnisbescheid von theoretischen Prüfungen für Luftfahrtpersonal Ausstellung Rücktritt
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal