Ihr Kind will nicht am Religionsunterricht teilnehmen? Informieren Sie sich hier über Alternativen.
Der Religionsunterricht und der Ethikunterricht sind an den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer. Die Schülerinnen und Schüler nehmen – unabhängig von ihrer Angehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft – entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil. Der Ethikunterricht ist ein Pflichtfach, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Zu Beginn des ersten und fünften Schuljahres entscheiden die Eltern für ihre Kinder über die Teilnahme am Ethikunterricht, evangelischen Religionsunterricht oder katholischen Religionsunterricht. Schülerinnen und Schüler können ab Eintritt Ihrer Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren selbst über Ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Ab 12 Jahren dürfen Sie jedoch nicht gegen Ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können Ihre Eltern /Personensorgeberechtigten sie nicht mehr gegen Ihren Willen abmelden .
Hinweis: Zum Schulhalbjahr ist ein Wechsel zwischen den 3 Fächern möglich.
keine
keine
keine
Ein Wechsel zwischen den drei Fächern ist auf Antrag möglich und erfolgt grundsätzlich zum Beginn des nächsten Schulhalbjahres.
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung.
Sie müssen Ihr Kind schriftlich vom Religionsunterricht bei der Schulleitung abmelden.
Je nach Alter gilt für Sie Folgendes:
Der entsprechende Religionsunterricht wird nur angeboten, sofern die vorgeschriebene Mindestschülerzahl erreicht ist und der Unterricht fachgerecht abgesichert werden kann.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt unter Beteiligung des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt