Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Löschungsantrag
  • Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
  • Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.

Fristen

Keine.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

Fachlich freigegeben am

15.11.2020
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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