Sie wollen nicht mehr als beratender Ingenieur in Sachsen-Anhalt tätig sein? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.
Daneben können Sie auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden. Damit verlieren Sie aber auch die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“.
Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt