Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Alle anderen Ingenieurberufe können freiwillig Mitglieder werden.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.
Sie können auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden.
Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus einer der Listen.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt