Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zu Studienzwecken haben, können Sie mit diesem für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort studieren. Sie benötigen keinen deutschen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu studieren.
Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zu Studienzwecken im Sinne der Research und Studies (REST)-Richtlinie nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit studieren. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark
Ihr Studienaufenthalt in Deutschland darf bis zu 360 Tage dauern.
Die Bedingungen der Mobilität sind EU-weit in der Research und Studies (REST) Richtlinie festgelegt.
Die aufnehmende Hochschule muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus.
Die Mitteilung der aufnehmenden Hochschule in Deutschland muss die folgenden Dokumente in Kopie umfassen:
Hinweis:
Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
Es fallen keine Kosten an.
Die aufnehmende Hochschule muss dem BAMF Ihren Aufenthalt vor Einreise nach Deutschland mitteilen. Die Mitteilung darf nur durch die Einrichtung erfolgen. Die Hochschule kann die Mitteilung online einreichen.
Online-Mitteilung:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 72A (BAMF)
Bestätigung über die Berechtigung zur Mobilität zu Studienzwecken Bescheinigung
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