Wenn Sie eine biologische Abfallbehandlungsanlage betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.
Wenn Sie Betreiber einer biologischen Abfallbehandlungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen mit speziellen Messgeräten fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.
Über die Auswertung der Messungen müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.
Vollständiger Messbericht
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)