Finanzinstitute müssen Finanzkonteninformationen melden, soweit ein meldepflichtiger Bezug zur Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika besteht.
Das FATCA-Abkommen verpflichtet Finanzinstitute (zum Beispiel Banken oder Versicherungen) Meldungen über Finanzkonteninformationen abzugeben mit dem Ziel, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen von Kapitaleinkünften zu verbessern. Die meldepflichtigen Informationen umfassen dabei unter anderem:
Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Identifizierung von meldepflichtigen Finanzkonten einzuhalten. Hierzu gehört auch die Einholung von Selbstauskünften. Mit der Einholung einer Selbstauskunft möchten die Finanzinstitute die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden bestimmen. Kontoinhaber*innen müssen die Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben ihrem Finanzinstitut zukommen lassen. Liegen dem Finanzinstitut mögliche Indizien für ein meldepflichtiges Konto vor und der Kunde teilt nach Aufforderung zur Selbstauskunft die notwendigen Informationen nicht mit, soll das Finanzinstitut auch diese Daten melden.
Die Finanzinstitute melden jährlich in elektronischer Form die als meldepflichtig identifizierten Konten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Für die Übermittlung der Daten stehen ein Onlineformular oder eine Massendatenschnittstelle zur Verfügung. Die Übermittlung kann auch von einem Dienstleister durchgeführt werden.
Die erhobenen Daten werden zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und Deutschland ausgetauscht. In Deutschland ist das BZSt für die Annahme und Weiterleitung der Daten der Finanzkonten zuständig. Die erhobenen Daten deutscher meldepflichtiger Finanzinstitute gelangen durch das BZSt direkt an die Bundessteuerbehörde der USA „Internal Revenue Service (IRS)“.
Ein US-amerikanisches meldepflichtiges Konto ist ein von einem meldenden deutschen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, dessen Kontoinhaber
Die Finanzinstitute müssen bei der Identifizierung und Meldung von US-amerikanischen meldepflichtigen Konten die im Abkommen definierten Melde- und Sorgfaltspflichten beachten.
keine
keine
Die Meldung erfolgt jährlich, jeweils bis zum 31. Juli eines Kalenderjahres für das jeweilige Vorjahr.
keine
Die Selbstauskunft erhalten Sie von Ihrem Finanzinstitut.
Meldepflichtige Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, ihre Finanzkontendaten nach festgelegten Kriterien, auf eine steuerliche Ansässigkeit der Kontoinhaber oder beherrschenden Personen in einem Meldestaat zu überprüfen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Meldungen nach dem FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal