Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
Beschreibung:

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Als Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage müssen Sie in regelmäßigen Abständen Messberichte über Luftschadstoffemissionen zur Prüfung vorlegen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungs-motoranlage betreiben, müssen Sie zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer oder einem anerkannten Sachverständigen ermitteln lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.09.2022
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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