Sie leiten ein Kreditinstitut? Dann haben Sie gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine persönliche Anzeigepflicht bezüglich Ihrer Tätigkeit bei anderen Unternehmen.
Als Geschäftsleiterin und Geschäftsleiter eines Kreditinstituts müssen Sie genug Zeit für Ihre Aufgaben haben. Die Anzahl weiterer Mandate, die Sie übernehmen dürfen, ist daher begrenzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft dies, und ebenso, ob sich gegebenenfalls Interessenkonflikte aus den Tätigkeiten ergeben könnten.
Deshalb müssen Sie bei der BaFin anzeigen, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten bei einem anderen Unternehmen beginnen oder beenden:
Zusätzlich müssen Sie Ihre Anzeige bei der Deutschen Bundesbank einreichen.
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Angaben finden Sie im "Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB" der BaFin.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Sie müssen die neue Tätigkeit unverzüglich anzeigen, also in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer fällt unterschiedlich beziehungsweise fallabhängig aus.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Sie müssen Ihre Anzeige jeweils in einfacher Ausführung einreichen bei
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
Bundesministerium der Finanzen