Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.
Die Künstlersozialkasse speichert und pflegt Ihre Versicherungsdaten und führt Ihr Beitragskonto.
Auf Anfrage beantwortet die KSK Fragen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Wenden Sie sich mit Ihrem Informationswunsch online, per Post oder telefonisch an die Künstlersozialkasse.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschten Informationen schriftlich zu.
Telefonische Mitteilung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung