Sie besitzen eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und möchten diese ganz oder teilweise aufheben lassen? Dann müssen Sie dafür einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.
Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.
Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung Mit dieser Bewilligung dürfen Sie:
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachen-Anhalt.
Sie können die Aufhebung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Aufhebung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Aufhebung der Bewilligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)
und
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt