Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Arbeitsschutz-Beratung beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • technischen Arbeitsschutzes,
  • sozialen Arbeitsschutzes,
  • medizinischen Arbeitsschutzes und
  • der betrieblichen Gesundheitsförderung.

ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

Die Einhaltung der entsprechenden staatlichen Vorschriften wird durch den Fachbereich des Landesamtes für Verbraucherschutz mit seinen Regionalbereichen überwacht.

 

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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