Wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher einer Musterfeststellungsklage anschließen möchten, können Sie sich in ein Klageregister eintragen lassen.
Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher vom möglichen Fehlverhalten eines Unternehmens vergleichbar betroffen sind, können mit der Musterfeststellungsklage die wichtigsten Tatsachen und Rechtsfragen gebündelt geklärt werden. So können viele einzelne Gerichtsverfahren vermieden werden.
Anstatt selbst vor Gericht zu ziehen, können Sie sich einer Musterfeststellungsklage anschließen. Auf der Grundlage eines Urteils oder eines Vergleichs aus dieser Klage können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.
Musterfeststellungsklagen können nur von bestimmten Verbraucherverbänden erhoben werden. Das Urteil, das im Verfahren der Musterfeststellungsklage ergeht, ist bindend für alle wirksam angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können Ihre Ansprüche erst dann anmelden, wenn die Musterfeststellungsklage erhoben und im Klageregister bekannt gemacht wurde. Sie können Ihre Ansprüche bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin der Musterfeststellungsklage anmelden.
Die Anmeldung ist kostenfrei und Sie brauchen dafür keine Anwältin und keinen Anwalt. Sie müssen bei der Anmeldung aber bestimmte Formvorgaben beachten. Am besten ist es, wenn Sie die auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz bereitgestellten Online-Formulare nutzen und diese richtig und vollständig, das heißt alle Pflichtangaben enthaltend, ausfüllen, damit Ihre Anmeldung wirksam ist.
Die Zeit, in der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Ansprüche wirksam angemeldet haben, gehen Sie kein Risiko ein, dass Ihre Ansprüche verjähren, während Sie auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage warten.
keine
keine
Formulare:
persönliches Erscheinen nötig: nein
Übersicht über Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister des Bundesamts für Justiz
Formular für die Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
Mitteilung über die Änderung der Anschrift
Mitteilung über die Änderung des Namens
Mitteilung über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung
Anforderung einer Auskunft/ eines Auszugs über die im Klageregister erfassten Angaben
Um sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen zu lassen, verwenden Sie am besten die auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bereitgestellten Online-Formulare:
Falls Sie nicht mehr an der Musterfeststellungsklage teilnehmen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat, zurücknehmen:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Klageregister für Musterfeststellungsklagen Anmeldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal