Wenn Sie mit Ihrer politischen Stiftung gesellschaftspolitische Projekte planen, die für Deutschland von erheblichem entwicklungspolitischen Interesse sind, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihr Vorhaben der Gesellschaftspolitik in Entwicklungs- und Transformationsländern sowie Projekte, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.
Sie erhalten eine Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:
Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie für Ihr Projekt einen Zuschuss, der grundsätzlich als Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sie können Ihre Projektförderung online oder per Post beim BMZ beantragen.
Das BMZ teilt Ihnen in einem Bescheid mit, ob Sie eine Projektförderung erhalten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 (Neufassung mit Wirkung vom 01. Januar 2016, §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung; Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMZ/entwicklungswichtige-vorhaben-politische-stiftung.html
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Zuwendungen für politische Stiftungen Bewilligung
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