Wenn Sie noch keine europäische Teil-66-Lizenz besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersterteilung der Teil-66-Lizenz beantragen. Auch weitere Angelegenheiten in Zusammenhang mit der deutschen Teil-66-Lizenz können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Zur Durchführung von Prüfaufgaben und -tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen brauchen Sie in der Regel eine gültige Teil-66-Lizenz.
Um Tätigkeiten als Freigabeberechtigtes Personal nach Teil-66 auszuführen, können Sie beim Luftfahrtbundesamt beantragen:
Sie können auch Anträge zu mehreren Angelegenheiten gemeinsam stellen, wobei Sie den Lizenztransfer und den Erstantrag nicht mit anderen Anträgen kombinieren können.
Für die Beantragung sind folgende Angaben nötig:
Hinweise:
Beachten Sie, dass Sie bei einem Lizenztransfer Ihre Teil-66-Lizenz im Original an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) senden müssen. Vergewissern Sie sich, dass das LBA über Ihren Lizenztransfer informiert ist.
Bei der Beantragung einer Zweitschrift müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz hochladen.
Um eine Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller eine natürliche Person (aus dem Inland, einem EU-Staat oder Drittstaat) sein.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Luftfahrt-Bundesamt ist nicht zuständig für Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber, deren Lizenz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder dem EU-Luftrecht angeschlossenen Staat ausgestellt wurde. Ausgenommen ist der Lizenztransfer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem dem EU-Luftrecht angeschlossenen Staat zum Luftfahrt-Bundesamt.
Um bestimmte Kategorien und Berechtigungen beantragen zu können, müssen Sie alle dafür relevanten theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden haben und über die jeweils relevanten praktischen Erfahrungen verfügen.
Nachweis der Zuverlässigkeit
Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Dokumente, die zum Nachweis des Grundwissens und Erfahrungen eingereicht werden, dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
Belegte Musterkurse dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (ab 1. Schulungstag).
Um eine Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz online zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)