Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.
Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.
Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.
Antrag
Lehrplan
Lehrinhalte
Lehrkräfte
Lehrmaterial
Ausstattung der Kursstätte
Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Klage
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt