Sie kommen aus dem Ausland und möchten als Steuerberaterin oder Steuerberater in Deutschland tätig werden? Dann müssen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen.
Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland als Steuerberater oder –beraterin arbeiten möchten, muss Ihre Eignung überprüft werden. Diese sogenannte Eignungsprüfung ist eine verkürzte Steuerberaterprüfung. Sie können auch eine Steuerberaterprüfung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:
Hinweis:
Bitte reichen Sie die Unterlagen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache ein. Reichen Sie die Nachweise als Abschrift oder Kopie mit amtlicher Beglaubigung ein.
Antragsgebühr: EUR 200,00
Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00
Frist für die Eignungsprüfung: Keine.
Frist für Steuerberaterprüfung: 30.4. des jeweiligen Jahres
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, legt die Steuerberaterkammer den Termin für die Eignungsprüfung fest. Die Prüfung findet meist im April jeden Jahres statt.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt