Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Unabhängige Bewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Sie wollen als Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)
Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor. Risikomanagementverfahren werden nach den Vorgaben der europäischen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt. UBS erstellen Sicherheitsbewertungsberichte.
Die UBS prüft die Unterlagen und führt dann eine unabhängige Bewertung der Eignung durch. Im Fokus der Bewertung stehen sowohl die Anwendung als auch die Ergebnisse des Risikomanagementverfahrens in den folgenden Bereichen:
Anerkennung als UBS
UBS können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen sein.
Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:
Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als UBS wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.
Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.
Um als UBS anerkannt zu werden, müssen Sie
Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sie können die Anerkennung als UBS online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.
Wenn Sie die Anerkennung als UBS beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ Genehmigung als UBS
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