Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.
Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden, erfahren Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt.
Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.
Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.
Für Sachsen Anhalt gilt:
Die Eignungsprüfung findet im Dezember statt. Sie müssen den Antrag bis zum 31. Juli einreichen.
Wenden Sie sich an das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt in Berlin.
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt