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Bezeichnung:
Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

Allgemeine Informationen

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
  • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
  • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
  • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

Rechtsbehelf

  • Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
  • Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.

  • Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
  • Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
  • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
  • Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
  • Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
  • Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.

Weitere Informationen

Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Fachlich freigegeben am

26.10.2020
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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