Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster für ein Gericht oder eine Behörde, dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse haben und darlegen.
Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Gewährleistungsfunktion (amtlicher Auszug).
Dieser beinhaltet folgende Daten:
Sie erhalten den Auszug in Papierform.
Sie sind Eigentümer oder der Inhaber sonstiger Rechte und können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
keine
10,00 Euro
keine
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Darüber hinaus erhalten Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes oder bei den Gemeinden und Landkreisen.
Sie können den amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt