Sie müssen die Nutzung einer Anlage anzeigen.
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Nicht verfahrensfrei ist Ihre baulichen Anlagen, wenn sie entweder eine Baugenehmigung benötigen oder die Anlage genehmigungsfrei gestellt ist.
Nicht verfahrensfreie bauliche Anlage
Es fallen keine Kosten an.
Diese Nutzungsaufnahme müssen Sie spätestens 2 Wochen vor der Nutzung einreichen.
Untere Bauaufsichtsbehörde
Formular vorhanden: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlage eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist.
Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:
Zeigen Sie die Aufnahme der Nutzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen an, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein.
In besonderen Fällen brauchen Sie die Bescheinigung über die bauaufsichtliche Prüfung von technischen Anlagen.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt