Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Mitglieder für den Aufsichtsrat oder einen Beirat bestellen, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Gleiches gilt, wenn Mitglieder aus dem Aufsichtsrat oder einem Beirat ausscheiden.
Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) in der Rechtsform der
sind verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden. Firmieren Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), müssen Sie stattdessen einen Beirat bilden.
Wenn Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder bestellt, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Auch das Ausscheiden eines Mitglieds müssen Sie melden – und begründen, warum die Person ausgeschieden ist. Die Anzeigepflicht entsteht außerdem,
Sie als Unternehmen müssen diese Meldungen vornehmen, nicht die jeweilige Person.
Sie müssen den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds nicht melden, wenn es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft handelt, die nach den Vorschriften der Mitbestimmungsgesetze gewählt werden.
Folgende Formulare müssen Sie über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) ausfüllen und absenden oder hochladen:
Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Unternehmen:
Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Personen:
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Die Kosten für die erforderlichen Unterlagen müssen Sie selbst übernehmen.
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) online oder per E-Mail über neue bestellte oder ausgeschiedene Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder informieren.
Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds online mitteilen möchten:
Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds per E-Mail mitteilen möchten:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Anzeige der Absicht zur Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern inkl. unabhängiges Aufsichtsratsmitglied (KVG/InvAG) sowie von Beiräten Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal