Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.
In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:
In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für
Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.
Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:
Bundesministerium der Finanzen
Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut Anmeldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal