In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese Informationen sollen einen kurzen Überblick über die Vielzahl der Angebote geben.
In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote und Einrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine.
Zu den wichtigsten Ansprechpartnern für Fragen zum Aufenthalt und zur Gewährung von sozialen Leistungen zählen die zuständige Ausländerbehörden und die Sozialleistungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Viele Menschen aus der Ukraine benötigen ab sofort bis zum 23.05.2022 kein Visum für Deutschland. Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland also auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.
Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten und welche Möglichkeiten Sie hierfür nutzen möchten:
Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.
Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten.
Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Wenn Sie diese nicht kennen, fragen Sie die Helfenden vor Ort.
Nutzen Sie gern nachfolgende Seiten, um die zuständige Ausländerbehörde zu finden:
Nach der Ankunft aus der Ukraine in Deutschland bzw. in Sachsen-Anhalt wenden Sie sich zur Registrierung an die zuständige Ausländerbehörde.
Dort kann Ihnen auch eine Notunterkunft und weitere Hilfsangebote vermittelt werden.
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt