Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält Angaben über
Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn
Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.
Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse versichert gewesen sein.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
E in Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Grundsätzlich gilt:
Sollten Sie eine Jahresabrechnung nicht mehr vorliegen haben und eine Kopie benötigen, können Sie diese online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.
Online-Anforderung:
Anforderung per Post:
Telefonische Anforderung:
Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschte Kopie schriftlich zu.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
Jahresbescheinigung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse Ausstellung
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