Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.