Hinweis für Eltern mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen und Hortbetreuung
Die derzeit geltende befristete Regelung zur Geschwisterkindermäßigung endet zum 31. Dezember 2026. Sollte keine gesetzliche Verlängerung erfolgen, ändern sich ab dem 1. Januar 2027 die Regelungen zur Erhebung der Kostenbeiträge.
Das Sozialamt informiert im nachfolgenden Schreiben über die möglichen Änderungen.