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Mikrozensus 2019

Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.

Seit Jahresbeginn 2019 erhalten ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.2826).

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundes-gebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“ Gebäuden wohnen, werden bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt. In den Folgejahren wird zur Entlastung der Befragten jeweils ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.

Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Weitere Informationen finden sie auch im Themenbereich „Mikrozensus“ auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt https://statistik.sachsen-anhalt.de.

Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.

Der geringste Zeitaufwand für den ausgewählten Haushalt entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.

Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2019 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

Wer selbst Erhebungsbeauftragter werden möchte und gegen eine Aufwandsentschädigung das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bei der Durchführung dieser Haushaltsbefragung unterstützen möchte, erhält unter der Telefonnummer 0345 2318-504 oder 0345 2318-506 nähere Auskünfte zu dieser Tätigkeit.

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Rechtsgrundlage
Mikrozensusgesetz
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