Ab 01.04.2023 tritt eine neue Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen und Horte der Gemeinde Muldestausee in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass sich die Fälligkeit der Kostenbeiträge und Pauschalzahlungen geändert hat. Die Kostenbeiträge und Pauschalzahlungen sind als Monatsbeiträge am 5. eines jeden Monats für den laufenden Monat zur Zahlung fällig.
Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Kostenbeitrag automatisch zum 5. des Monats abgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen diesen auf den 5. des Monats umstellen.