Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.
Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine gesundheitlich schädigende Arbeit aufgegeben haben.
Kontaktieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.
Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung höchstens 5 Jahre beziehen.
Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.
Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft Ihren Anspruch auf Übergangsleistung von Amts wegen. Sie müssen die Übergangsleistung also nicht beantragen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sendet Ihnen ein Formular zu. Das ausgefüllte Formular können Sie online oder per Post zurückschicken.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal