Wenn Sie nebeneinander mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt haben und eine dieser versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, können Sie Teilarbeitslosengeld beantragen.
Das Teilarbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Teilarbeitslosigkeit nicht erzielen können.
Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn Sie
Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld entsteht mit der erstmaligen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen: in der Regel ist dies der Tag der persönlichen (Teil-)Arbeitslosmeldung.
Dauer des Teilarbeitslosengeldes
Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für 6 Monate.
Höhe des Teilarbeitslosengeldes
Ihr Teilarbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgeltes, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld durchschnittlich bei der verlorengegangenen Beschäftigung verdient haben. Die Höhe beträgt
des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.
Während Sie Teilarbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert.
Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.
Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
Anrechnung von Nebeneinkommen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
Teilarbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Teilarbeitslosmeldung als beantragt, wenn Sie keine andere Erklärung abgeben. Sie vermeiden Nachteile, wenn Sie
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden:
Teilarbeitslosengeld können Sie bei Ihrer örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Bitte informieren Sie sich auch zu diesen Themen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesagentur für Arbeit (BA)