Ortsrecht

Das Ortsrecht umfasst  alle auf gemeindlicher Ebene erlassenen Satzungen und Verordnungen.

Zur Regelung der eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) können Gemeinden Satzungen erlassen.

Gemeindliche Satzungen sind Ortsgesetze. 

Sie beinhalten allgemeinverbindliche Regelungen mit Wirkung auf die Einwohner, Gewerbetreibenden, juristischen Personen  bzw. Grundstückseigentümer des jeweiligen Gemeindegebietes. 

Auf dem Gebiet der staatlichen Aufgaben, die der Gemeinde durch Gesetz übertragen werden (übertragener Wirkungskreis), kann die Gemeinde ebenfalls Regelungen treffen. Hier handelt es sich grundsätzlich um Verordnungen.

Nachfolgend finden Sie die Satzungen und Verordnungen Gemeinde Muldestausee im PDF-Format.
Laut Gebietsänderungsvereinbarung gelten die Satzungen der ehem. Gemeinden für die nächsten 5 Jahre.

 

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