Informationszugangsgesetz
Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist am 01.10.2008 in Kraft getreten. Es regelt den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt. ... [mehr]
Eine Übersicht zu allen aktuellen Fundsachen finden Sie nachfolgend als PDF.
Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist ... [mehr]
Ablauf der Gültigkeit von Personalausweisen bzw. Reisepässen
Personen, die bereits seit längerer Zeit einen Personalausweis/Reisepass besitzen, werden gebeten, diese Dokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Seit ... [mehr]
Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr Di 13:00 bis 18:00 Uhr Do 13:00 bis 15:30 Uhr einen persönlichen Termin zu vereinbaren.