Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vereine, Zirkel und sonstige Interessengruppen aus den Brauchtumsmitteln der Gemeinde für geplante Aktivitäten und Projekte ist vom Vorstand bis spätestens 28. Februar des laufenden Jahres schriftlich einzureichen.
Eine Unterstützung erfolgt auf der Grundlage zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährleistung eines Zuschusses zur Förderung besteht nicht.
Richtlinie
Antrag