Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.
Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.
keine
keine
keine
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Kinderreisepass beantragt haben.
Sächsisches Staatsministerium des Innern