Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.
Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.
Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.
Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.
Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Keine.
Sie müssen das Instandhaltungskonzept nur übersenden, wenn die Behörde es verlangt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)
Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt