Generell besteht für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen die Schulpflicht. Es gibt aber Ausnahmen, die die Schulpflicht ruhen lassen.
Für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen besteht die Schulpflicht. Sie beginnt für Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit dem folgenden Schuljahr und endet nach 12 Jahren. Die gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren wird durch den Besuch einer berufsbildenden Schule erfüllt, sofern nicht weiterhin eine allgemeinbildende Schule besucht wird.
Die Schulpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen ruhen.
Die Schulpflicht ruht, wenn
Die benötigten Unterlagen sind verschieden.
Folgende Unterlagen werden gegeben falls benötigt:
Gebühren können anfallen. Es kommt auf den Einzelfall an.
4 Wochen bevor die Schulpflicht ruhen soll, muss ein Nachweis erbracht werden, wenn
bis zu 4 Wochen
Widerspruch
Je nach Sachverhalt wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung, wenn Sie
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, wenn Sie
Das Verfahren ist unterschiedlich.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt