Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Landwirtschaft: Betriebsprämie
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Die einheitliche Betriebsprämie aus der EU-Agrarreform ist eine Einkommensbeihilfe für Landwirte. Hauptzweck dieser Zahlung ist es, den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. So können Sie als Reaktion auf die Nachfrage entscheiden, was sie erzeugen wollen, ohne die Beihilfen zu verlieren.

Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs hat unabhängig von seiner Erzeugung und als ergänzende Leistung zu seinem Einkommen Anspruch auf Direktzahlungen. Es gibt aber besondere Stützungsregelungen für Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Kartoffelstärke, Milcherzeugnisse, Saatgut, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch, Körnerleguminosen, Baumwolle, Tabak sowie Hopfen.

Zuständig für die Betriebsprämien sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Aufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über Grundlagen, Berechnung und die Antragstellung von Betriebsprämien erhalten Sie hier.

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am 10.05.2024 geschlossen bleibt.

 

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