Sie haben ein Elektrogerät in Ihrem Haushalt, das andere Geräte stört oder das zu einem Sicherheitsrisiko werden kann? Dann sollten Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Wenn Sie Funkanlagen, elektrische Produkte oder ortsfeste Anlagen besitzen, die andere elektronische Produkte stören oder von diesen gestört werden, sollten Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Sie können der Bundesnetzagentur auch gefährliche Funkanlagen melden.
Grundsätzlich prüft die Bundesnetzagentur stichprobenartig Funkanlagen und elektrische Produkte aus den Bereichen Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge, Beleuchtung, IT-Produkte, Unterhaltungselektronik oder Funkanlagen einschließlich Produkten mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Das können zum Beispiel sein:
Bei der Prüfung achtet die Bundesnetzagentur beispielsweise darauf,
Dass ein Produkt gefährlich ist oder den europäischen Anforderungen nicht entspricht, können Sie manchmal schon vor dem Kauf erkennen. Doch auch wenn Ihnen der Mangel erst später auffällt, sollten Sie das Produkt melden.
Sie haben das mangelhafte oder nicht-konforme Produkt in einem Laden oder über einen Online-Shop gesehen oder gekauft.
Es gibt keine Fristen.
Die Meldungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen untersucht, daher kann eine durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht angegeben werden.Die Meldungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen untersucht, daher kann eine durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht angegeben werden.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Wenn Sie ein elektrisches oder elektronisches Gerät melden möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
Alternativ können Sie die Meldung formlos per E-Mail an marktueberwachung@bnetza.de einreichen.
Gegebenenfalls kommt die Bundesnetzagentur bei Rückfragen noch einmal auf Sie zu. Mit Ihrer Meldung ist das Verfahren für Sie zunächst beendet.
Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und beteiligten Wirtschaftakteuren nicht bekannt gegeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Meldung von nicht-konformen elektromagnetischen Geräten Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal