Wenn Ihr Betrieb wegen Restrukturierungen dauerhaft Personal abbauen muss, können Sie für diese Beschäftigen zeitlich befristet Transferkurzarbeitergeld bekommen, das den Verdienstausfall in dieser Zeit teilweise ausgleicht und die Suche einer neuen Beschäftigung unterstützt.
Wenn Ihr Betrieb dauerhaft Stellen abbauen muss, beispielsweise wenn eine Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden muss, kann Ihnen Transferkurzarbeitergeld zustehen. Die von dem dauerhaften Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in einer betriebsorganisatorischen Einheit zusammengefasst. Für diese Beschäftigten können Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen.
Sie als Arbeitgeber beziehungsweise als Transfergesellschaft beantragen, zahlen und rechnen das Transferkurzarbeitergeld ab. Sie gehen bei der Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Beschäftigten also zunächst in Vorleistung. Ihre Beschäftigten müssen dabei nichts tun.
Das Transferkurzarbeitergeld wird monatlich nachträglich mit der Bundesagentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle abgerechnet und Ihnen rückwirkend ausgezahlt.
Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Sie bekommen das Transferkurzarbeitergeld
Sie können das Transferkurzarbeitergeld allerdings nicht gleichzeitig mit dem Kurzarbeitergeld oder dem Saison-Kurzarbeitergeld beziehen.
Bevor Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen, kann eine Förderung der Teilnahme an einer Transfermaßnahme vorausgehen. Das Transferkurzarbeitergeld und die Förderung von Transfermaßnahmen lassen sich sinnvoll aufeinander abstimmen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.
Mindesterfordernisse:
Betriebliche Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen:
Weitere Voraussetzungen:
Das Transferkurzarbeitergeld darf nicht dazu dienen, die Betroffenen anschließend wieder in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Konzern zu beschäftigen.
Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.
Vor dem Abschluss des Sozialplans beziehungsweise Interessenausgleichs müssen Sie eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Transfer-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich und online beantragen. Das Verfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend zeigen Sie den Arbeitsausfall an, dann stellen Sie den Antrag.
Wenn Sie das Transferkurzarbeitergeld online beantragen wollen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Transferkurzarbeitergeld Bewilligung
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