Sie wollen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit als Unternehmen oder Organisation Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft umsetzen? Dafür können Sie Fördermittel beim Bundesentwicklungsministerium beantragen.
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit.
Im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft handeln beide Partner gleichberechtigt: Beide versprechen sich einen Nutzen aus der Partnerschaft, aber beide beteiligen sich auch an den Kosten und der Durchführung der Projekte.
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine EPW umsetzen, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine finanzielle Förderung beantragen.
Die Förderung ist für Neuvorhaben in der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft möglich sowie für die Fortsetzung bereits existierender Projekte der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
Als Durchführungsorganisation müssen Sie nach den Vorschriften des Zuwendungsrechts anspruchsberechtigt sein.
Es fallen keine Kosten an.
Die finanziellen Mittel stehen nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie sind also nicht von einem zum nächsten Jahr übertragbar.
Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.
Sie können die Förderung online beantragen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke